Bewertung und Erbschaftsteuer
unsere leistungen
Steuerliche Planung der Schenkung- und Erbschaftsteuer
Angesichts steigender Immobilienpreise und des demografischen Wandels verbunden mit dem Umstand, dass einige Familien kinderlos bleiben, gewinnt die Planung der Schenkung– und Erbschaftsteuer zunehmend an Bedeutung. Planen Sie vorausschauend, um das Vermögen zu schonen.
Auf Grund der niedrigen Zinsen, steigender Grundstückswerte und Baukosten, werden insbesondere Immobilien immer wertvoller. Während die Grundstückspreise stetig steigen, sind die persönlichen Freibeträge bei der Schenkung– und Erbschaftsteuer konstant geblieben.
Durch die hohen Vermögenswerte werden Freibeträge recht zügig aufgebraucht, sodass bei Erbschaften und Schenkungen eine hohe Steuerlast resultieren kann. Werden die Freibeträge aufgebraucht, erfolgt eine Versteuerung mit einem vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des zugewendeten Vermögens abhängigen Steuersatz.
Eine rechtzeitige Planung der Vermögensübertragung und Rechtsnachfolge ist daher unerlässlich, um die Steuerbelastung zu senken.
Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema und bieten Ihnen Handlungsoptionen zur Minimierung der Steuerlast durch die Schenkung– und Erbschaftsteuer.
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Übertragung & Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
Durch den Wertzuwachs der vergangenen Jahre besitzen landwirtschaftliche Grundstücke in der Regel einen erheblichen Wert, der im Fall einer Nachfolge, Betriebsaufgabe oder Entnahme zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führen kann.
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach den steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes.
Nicht nur Wohn- und Gewerbeimmobilien haben in den letzten Jahren einen rasanten Wertzuwachs erlebt, sondern auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind erheblich im Wert gestiegen.
Durch Nachfolge, Betriebsaufgabe oder Entnahme muss eine Bewertung zumindest eines Teils des landwirtschaftlichen Vermögens durchgeführt werden. Dabei steht der Betriebsinhaber häufig vor der Schwierigkeit, betriebliches und privates Vermögen getrennt zu bewerten sowie Bau- und Bauerwartungsland von Acker- und Grünflächen zu separieren.
Wir ermitteln mit Ihnen den Wert Ihres landwirtschaftlichen Vermögens nach steuerlichen Vorschriften im Rahmen des Ertragswertverfahrens, des Mindestwertverfahrens oder des Sachwertverfahrens. Mit Hilfe dieser Verfahren werden die Vermögenswerte im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung, Betriebsaufgabe oder Entnahme gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen.
Darüber hinaus erörtern wir mit Ihnen die steuerlichen Gestaltungsspielräume, um Vermögensübertragungen steueroptimiert durchzuführen. Wir möchten Ihnen von der Planung bis zur Umsetzung und Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung beratend zur Seite stehen.
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Bewertung von Immobilien
Vor einer Übertragung einer Immobilie im Rahmen einer Nachfolge stellt sich unausweichlich die Frage nach dem Wert der Immobilie. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von Immobilienwerten nach den steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes.
Die Motive für eine Übertragung einer Immobilie können mannigfaltig sein. Die Frage nach dem Wert einer Immobilie stellt sich jedoch stets.
Wir ermitteln mit Ihnen den Wert Ihrer Immobilie nach steuerlichen Vorschriften im Rahmen des Ertragswertverfahrens, des Sachwertverfahrens oder des Vergleichswertverfahrens. Mit Hilfe dieser Verfahren werden die Vermögenswerte im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen.
Darüber hinaus erörtern wir mit Ihnen die steuerlichen Gestaltungsspielräume, um Vermögensübertragungen steueroptimiert durchzuführen. Wir möchten Ihnen von der Planung bis zur Umsetzung und Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung beratend zur Seite stehen.
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Bewertung von Unternehmen
Vor einer Übertragung eines Unternehmens oder von Kapitalanteilen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Wert des Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von Unternehmenswerten nach den steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes.
Die Beweggründe für eine Übertragung eines Unternehmens können vielfältig sein. Die Frage nach dem Unternehmenswert stellt sich jedoch in jedem Fall.
Wir ermitteln mit Ihnen den Wert Ihres Unternehmens nach steuerlichen Vorschriften im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens und des Substanzwertverfahrens. Mit Hilfe dieser Verfahren werden die Werte im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen.
Darüber hinaus können wir mit Hilfe von anderen anerkannten Bewertungsverfahren wie dem Discounted-Cashflow-Verfahren, Multiplikatorverfahren sowie dem Ertragswertverfahren Ihren Unternehmenswert bestimmen, um Ihnen eine Orientierung bei der Kaufpreisfindung zu geben.
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Betreuung von Stiftungen und vermögensverwaltenden Gesellschaften
Sowohl ertragsteuerlich als auch schenkungs– und erbschaftsteuerlich bieten Stiftungen und vermögensverwaltende Gesellschaften eine gute Alternative zu den klassischen Konstellationen.
Lernen Sie die Vorzüge von Stiftungen und vermögensverwaltenden Gesellschaften kennen.
Die Einkünfte aus Mietobjekten werden bei Privatpersonen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Da eine steuermindernde Abschreibung in den meisten Fällen nur über einen Zeitraum von 50 Jahren möglich ist und die Objekte zudem finanziert werden, können nach Abzug der Ertragsteuern und Annuitäten keine großartigen Liquiditätsreserven gebildet werden.
Ein weiteres Problem stellt die Erbschaft- und Schenkungsteuer dar. In diesem Zusammenhang bietet die Errichtung einer Stiftung in einigen Fällen eine steuergünstige Alternative zu den klassischen Konstellationen.
Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema und zeigen Ihnen die Vorzüge von Stiftungen und vermögensverwaltenden Gesellschaften auf, um Ihr Vermögen steueroptimiert zu vermehren.
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